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- Geschrieben von Rechtsanwältin Barbara Bubb
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Veröffentlicht: 19. Juni 2016
Durch einen Unfall erleidet Ihr Fahrzeug häufig nicht nur einen offensichtlichen Schaden an der Karosserie, sondern einhergehend oft eine sogenannte merkantile Wertminderung, welche für Sie erst dann spürbar wird, wenn Sie das nun unfallgeschädigte Fahrzeug wieder veräußern wollen.
Auch dieser Schaden ist bei einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung als Schadenersatz zu erstatten.
Die Grundlage zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung liegt in der Struktur des Schadens. Das bedeutet, dass der unfallbedingt entstandene Minderwert zwar mathematisch-technisch erfasst werden kann, allerdings bei der tatsächlichen Höhe der merkantilen Wertminderung auch in besonderer Weise subjektive Elemente und hierbei insbesondere das Kaufverhalten eines Käufers eines Fahrzeuges, welches einen vorangegangenen Unfallschaden davongetragen hatte, bestimmt wird. Der Markt für gerade Ihr Fahrzeug ist ausschlaggebend für die Höhe der entstandenen und von der Versicherung zu erstattenden Wertminderung.
Weiterlesen: NEU: OLG Frankfurt urteilt: Merkantile Wertminderung am KFZ durch Unfallschaden ist durch...- Details
- Geschrieben von Rechtsanwältin Barbara Bubb
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Veröffentlicht: 16. Mai 2016
Die letzten Jahre war status quo: die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist untersagt, wenn der Fahrer hierfür das Gerät aufnimmt oder hält. Dies hat sich nun geändert: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."
Maßgeblich für die Neuerung ist der Ausdruck "müssen“. In der aktellen Gerichtsentscheidung war Sachverhalt, dass der Fahrer während eines Telefonats ins Auto gestiegen ist und dort während des Motorstartes automatisch die Freisprechautomatik aktiviert hat über diese zu telefonieren. Das Handy vergaß er dann aus der Hand zu legen.
Weiterlesen: Oberlandesgericht Stuttgart - Handyverbot am Steuer aufgeweicht- Details
- Geschrieben von Rechtsanwältin Barbara Bubb
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Veröffentlicht: 01. Mai 2016
Die Umeltministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich zum Ziel gesetzt die blaue Umweltplakette so schnell wie möglich einzuführen, vielleich sogar noch im Jahr 2016.
Diese derart schnelle Umsetzung ist unrealistisch. Nicht einmal das von Schadstoffemissionen hoch belastete Stuttgart kann sich eine Verschärfung vor 2019 vorstellen.
Weiterlesen: Einführung der blauen Umweltplakette 2016