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- Geschrieben von Rechtsanwältin Barbara Bubb
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Veröffentlicht: 01. Mai 2016
Die Umeltministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich zum Ziel gesetzt die blaue Umweltplakette so schnell wie möglich einzuführen, vielleich sogar noch im Jahr 2016.
Diese derart schnelle Umsetzung ist unrealistisch. Nicht einmal das von Schadstoffemissionen hoch belastete Stuttgart kann sich eine Verschärfung vor 2019 vorstellen.
Für die Einführung des blauen Kreises muss die bestehende Umweltplaketten-Verordnung entsprechend weiterentwickelt werden. Verkehrsminister Dobrindt hat sich hierzu bereits geäußert und gibt zu Bedenken, dass die derzeitigen Pläne als mobilitätsfeindlich und nicht ausgereift zu verwerfen sind. Ob die Initiative der Umweltministerkonferenz daher so wie vorgesehen durchgesetzt werden kann wird sich zeigen, dürfte aber auf einige Gegenwehr treffen.
Fest steht jedoch wie bereits bei der Einführung der Umweltzonen, dass auch nach in Kraft treten der neuen Verordnung über die blaue Plakette lange Karenzzeiten bewilligt werden und keine Umstellung von heute auf morgen durchgesetzt wird.
WICHTIG: Hier dürfen Kommunen selbst entscheiden, ob die bereits eingerichteten Umweltzonen überhaupt verschärft werden. Findet in einer Gemeinde ein Konsenz dahingehend statt, dass keine erneute Verschärfung nötig ist wird die blaue Plakette auch nicht eingeführt.