Nach einer aktuellen Forschung über die Marktentwicklung verdienen die Kfz-Haftpflichtversicherungen aufgrund steigender Reparaturkosten / Schadenkosten und sinkender Beiträge an dem KH-Pflicht-Geschäft / Regulierung der Unfallschäden kaum etwas. In etlichen Jahren hatte die Versicherungswirtschaft höhere Aufwendungen als Einnahmen in dieser Sparte des Versicherungsgeschäfts. Die Schadenquote (auch Combined Ratio genannt) ergibt sich aus den Bruttoaufwendungen für die Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres in Relation zu den verdienten Bruttobeiträgen.
Grafik über die Marktentwicklung (Quelle: Tagungsband LVS Bayern, IHK - Akademie München vom 12.05.2016, s. 127.)

Folge dieser Marktentwicklung ist, dass die Versicherungen unberechtigt Ansprüche des unverschuldet in einen Unfall verwickelten Geschädigten kürzen.

Die Versicherungen erwirtschaften dadurch, dass der Geschädigte alleine dasteht und sich gegen die unberechtigten Kürzungen oft unwissend nicht zu helfen weiß, Millionen.

Um sich hier gegen die auch vor Gericht sehr starken Versicherungskonzerne erfolgreich zur Wehr zu setzen, biete ich meine Unterstützung an. Ich helfe Ihnen!

Hier sind Sie bei mir in der Kanzlei Barbara Bubb, in gut erreichbarer Lage von Gröbenzell, genau richtig. Hier werde ich Ihnen zeitnah, schnell und kompetent mit detalliertem Fachwissen und energischer Durchsetzung zu Ihrem Recht verhelfen.

Meine Ziele in der Unfallschadenabwicklung

  • Schnellere Regulierung der berechtigten Ansprüche
  • Vermeidung vieler Kürzungen, alleine durch das Anzeigen der Mandatierung
  • Kürzungen werden geprüft und mit Hilfe kompetenter Sachverständiger an meiner Seite hiergegen vorgegangen
  • Gerichtsprozesse werden auch bei kleinen Streitwerten geführt und Ihr Recht bis zum Schluss verfolgt

Ihre Interessen zielgerecht und kompetent durchsetzen

Egal ob beim Fahrzeugschaden die Höhe der Reparaturkosten strittig ist und Kürzungen wie: Stundenverrechnungssätze, Ofentrocknung,  Verbringungskosten,  UPE-Aufschläge, oder der Streit ob eine Lackierung im eingebauten oder ausgebauten Zustand zu erfolgen hat zur Diksussion stehen, hier kann Ihnen geholfen werden.

Bei Streitpunkten zu der Höhe der unfallbedingt an Ihrem Fahrzeug entstandenen Wertminderung werde ich mit Nachdruck Ihre Rechte durchsetzen.

Auch bei der Totalschadenabwicklung, Berechnung und Durchsetzung des Wiederbeschaffungswertes und Restwertes kann ich gegenüber den gut aufgestellten Versicherungskonzernen Contra bieten.

Natürlich zeige ich der Versicherungswirtschaft auch bei der Regulierung der entstandenen Mietwagenkosten, des Nutzungsausfalles, Verdienstausfalles, Haushaltsführungsschadens und Abrechnung von Schmerzensgeldansprüchen, ebenso wie verletzungsbedingt entstandener Rentenansprüche, dass sich auch der Geschädigte mit Hilfe kompetenter Vertretung nicht alles gefallen lassen muss.

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