Drohendes Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?

Unsere Rechtsordnung bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich ordnungswidrig zu verhalten. Im gesamten Verwaltungsrecht stößt man immer wieder auf entsprechende (An-)Drohungen. Der mit Abstand größte Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts liegt aber im Straßenverkehr.

In den meißten Fällen sind das:

  • Parken im Halteverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrzeugmängel (TÜV/ASU)
  • Alkohol und Drogen

Ordnungswidrigkeiten sind Alltagsdelikte, die immer wieder passieren und genauso werden sie von den Behörden abgefertigt. Aber ebenso zahlreich sind die Verteidigungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten – wenn man sich damit auskennt.

Gegenwehr

Wenn man die Sanktion und die Folgen nicht einfach als gegeben hinnimmt, können Sie sich mit mir zu Wehr setzen. Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit gehe ich in mehreren Schritten vor.

  • Die Bußgeldbehörde muß beweisen, den richtigen Fahrer erwischt zu haben.
  • Wo gemessen wird gibt es Messfehler oder das Messgerät wurde falsch bedient.
  • Sind die reichlich Verfahrensvorschriften eingehalten worden?
  • Gibt es Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigung?
  • Ist das Delikt oder die Forderung des Bußgeldes verjährt?
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